Rechtliches

Cookie Policy

Hier erläutern wir transparent, welche Cookies und ähnlichen Technologien eingesetzt werden können und wie Sie Ihre Auswahl verwalten.

Stand: 21. Juli 2026

Überblick

Diese Cookie Policy erklärt, wie Cookies und ähnliche Technologien auf ashfieldagency.com einsetzt oder künftig einsetzen kann. Sie ergänzt die Privacy Policy.

Die wesentlichen Inhalte der Website sind so konzipiert, dass sie ohne Analyse- oder Marketing-Cookies erreichbar sind.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textinformationen, die ein Browser auf einem Endgerät speichert oder ausliest. Ähnliche Technologien sind Local Storage, Session Storage, Pixel und andere Kennungen.

Kategorien

KategorieZweckTypische DauerEinwilligung
Technisch erforderlichGrundfunktionen, Sicherheit, Formulare oder Speicherung der Datenschutzauswahl.Sitzung oder notwendiger begrenzter Zeitraum.Nicht erforderlich, soweit die gesetzliche Ausnahme greift.
PräferenzenFreiwillige Darstellungs- oder Spracheinstellungen.Tage bis Monate.Je nach Funktion erforderlich.
AnalyseMessung von Nutzung, Reichweite und technischer Performance.Anbieterabhängig.Ja, vor Aktivierung.
MarketingKampagnenmessung, Personalisierung oder interessenbezogene Werbung.Anbieterabhängig.Ja, vor Aktivierung.
Externe MedienKarten, Videos, Schriftarten oder Social-Media-Inhalte.Anbieterabhängig.Ja, sofern nicht technisch erforderlich.

Aktueller Einsatz

Die statischen Kernseiten verwenden keine eigenen Analyse- oder Marketing-Cookies. Technisch notwendige Speicherungen können entstehen, wenn Sicherheitsfunktionen, ein Einwilligungsmanager, Formulare oder serverseitige Schutzmechanismen aktiviert werden.

Externe Dienste werden nur nach entsprechender technischer Konfiguration und, soweit erforderlich, nach Ihrer Einwilligung geladen.

Hinweis: Server-Protokolldaten des Hostings sind nicht automatisch Cookies.

Rechtsgrundlagen

Das Speichern von Informationen auf Endgeräten oder der Zugriff darauf richtet sich in Deutschland insbesondere nach § 25 TDDDG. Für nicht technisch erforderliche Technologien ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung erforderlich.

Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, kommen insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. a, b oder f DSGVO als Rechtsgrundlagen in Betracht.

Einwilligung verwalten

Wenn ein Einwilligungsbanner angezeigt wird, können Sie freiwillige Kategorien auswählen. Die Ablehnung nicht erforderlicher Technologien darf den Zugriff auf wesentliche Inhalte nicht verhindern.

Eine Auswahl kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Sobald ein Einwilligungsmanager eingesetzt wird, wird hierfür ein Link oder eine Schaltfläche „Cookie-Einstellungen“ bereitgestellt.

Browser-Einstellungen

Cookies können über die Einstellungen Ihres Browsers angezeigt, gelöscht oder blockiert werden. Eine vollständige Blockierung technisch erforderlicher Speicherungen kann dazu führen, dass einzelne Funktionen nicht ordnungsgemäß arbeiten.

Drittanbieter

Werden externe Dienste eingebunden, können diese eigene Cookies oder Kennungen setzen. Vor der Aktivierung informieren wir im Einwilligungsdialog über Anbieter, Zweck, Datenkategorien, Speicherdauer und mögliche Drittlandübermittlungen.

Speicherdauer

Sitzungscookies werden grundsätzlich beim Schließen des Browsers gelöscht. Dauerhafte Cookies bleiben bis zum Ablauf ihrer Frist oder bis zur manuellen Löschung gespeichert. Die konkrete Dauer tatsächlich eingesetzter Technologien wird im Einwilligungsmanager oder in einer aktualisierten Tabelle angegeben.

Kontakt

Fragen zu Cookies und ähnlichen Technologien richten Sie bitte an:

, Deutschland

Telefon: +49 (0) 30 123 456 78

E-Mail: hello@ashfieldagency.com

Änderungen

Wir aktualisieren diese Richtlinie, wenn neue Funktionen oder Dienste hinzukommen, sich Speicherdauern ändern oder rechtliche Anforderungen angepasst werden. Maßgeblich ist die jeweils veröffentlichte Fassung.